Grundlänge

Zylindergrundlänge

Für eine ordnungsgemäße Anwendung der Profilzylinder ist es unerlässlich, diese in den richtigen Abmaßen zu bestellen.
Auf der Außenseite dürfen aus versicherungstechnischen Bedingungen nur maximal 3 mm vom Zylinder aus dem Schutzbeschlag herausstehen.

Die Angabe der Zylinderlänge erfolgt in dieser Reihenfolge: Außenseite / Innenseite.
Dabei wird immer bis Mitte Bohrung (Gewinde für Stulpschraube) gemessen.

Durch die vorgegebene Konstruktionsweise der Zylinder haben die Zylinder je nach Hersteller unterschiedliche Standardlängen.
Die kleinste verfügbare Länge (z.B.: 30/30 mm) nennt sich Grundlänge. Diese ist durch Sicherheitsaspekte und der Eintauchtiefe des Schlüssels in den Zylinder vorgegeben.

Allgemein gilt:
Je kürzer der Zylinder, desto weniger Zuhaltungen sind möglich (5- oder 6-stifiges System).
Zylinder mit Maßen von 18/18 mm sind deshalb aus sicherheitstechnischer Sicht nur für Innentüren zu verwenden.
Grundlänge


Kurzzylinder
Eine zweite Variante sind Kurzzylinder (auch asymmetrische Zylinder genannt).
Hier kann die Außenseite (immer kurze Seite) durch konstruktive Veränderung des Schließnockens etwas verkürzt werden (2 – 3 mm).

Beispiel für Abmaße:
25/35, 28/32, 27,5/35 mm u.ä.

Weil auch Kurzzylinder mit Prioritätsfunktion (einseitige Not- und Gefahrenfunktion) ausgeführt sein können, ist die ordnungsgemäße Funktion der Prioritätsseite (Vorrang) immer auf der kurzen Seite!
Entsprechend muss dann die Montage erfolgen.
Grundlänge Kurzzylinder